For legal certainty, the legal text below is presented in German — the binding language for these documents under German law. Page navigation and headings are translated for your convenience; only the German legal text is enforceable.
General terms and conditions (AGB)
Brucks Bau — for construction and advisory services · Updated April 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Brucks Bau GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Bau-, Werk- und Beratungsleistungen.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag einschließlich etwaiger Leistungsbeschreibungen und Angebote.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
3.3 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
4.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind.
5. Leistungszeit und Verzögerungen
5.1 Vereinbarte Fristen gelten nur, wenn alle Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt wurden.
5.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (z. B. Behörden, Lieferengpässe, Witterung) führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen.
5.3 Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen bestehen nur nach Maßgabe von Abschnitt 10.
6. Vergütung
6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Vertragspreis.
6.2 Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert vergütet.
6.3 Soweit keine Festpreise vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.2 Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
7.3 Gerät der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB).
7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen auszusetzen.
8. Abnahme
8.1 Soweit Werkleistungen vorliegen, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht wurde.
8.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
- der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb angemessener Frist abnimmt oder
- die Leistung in Gebrauch genommen wird.
9. Kündigung
9.1 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
9.2 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, hat der Auftragnehmer Anspruch auf:
- Vergütung der erbrachten Leistungen
- sowie Ersatz des entgangenen Gewinns gemäß § 648 BGB.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Unbeschränkte Haftung besteht bei:
- Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
10.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11. Gewährleistung
11.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
11.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
13. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
14. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
15. Datenschutz und Vertraulichkeit
15.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlichen Informationen.
15.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
16. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern dieser nicht ausdrücklich widerspricht.
17. Gerichtsstand und Recht
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand München.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.