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Ratgeber · Energetische Sanierung

GEG 2026 Sanierung München: Pflichten, Fristen & Förderung

Stand: Mai 2026 Lesezeit: ca. 8 Minuten Autor: Brucks Bau Redaktion

Was Münchner Eigentümer jetzt wissen müssen: die Wärmeplanung-Frist 30. Juni 2026, die Solarpflicht Bayern, der iSFP-Förderbonus 20 % und die GEG-Pflichten bei Eigentümerwechsel – kompakt und praxisnah erklärt.

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Die Wärmeplanung München – Frist 30. Juni 2026

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet alle Großstädte mit über 100.000 Einwohnern zur Vorlage eines kommunalen Wärmeplans bis Ende Juni 2026. Für München bedeutet das: Wer jetzt eine neue Heizung plant, sollte die Ergebnisse des Wärmeplans abwarten oder zumindest vorab beim Stadtplanungsamt klären, in welchem Versorgungsgebiet die eigene Immobilie liegt.

Was bedeutet das konkret für Ihren Stadtteil?

Liegt Ihre Immobilie in einem geplanten Fernwärmegebiet, kann eine Wärmepumpe langfristig unwirtschaftlich werden. In Gebieten ohne Fernwärmeplan bleibt die Wärmepumpe in der Regel die beste Wahl. Wir helfen Ihnen bei der Klärung – kostenlos und unverbindlich.

GEG 2026 Sanierungspflicht – Die wichtigsten Regelungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung 2024/2026 bringt konkrete Pflichten für Bestandsimmobilien, die viele Eigentümer noch unterschätzen:

1. Heizungstauschpflicht bei Eigentümerwechsel

Wechselt eine Immobilie den Eigentümer, muss der neue Eigentümer innerhalb von 2 Jahren sicherstellen, dass:

  • Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, durch eine GEG-konforme Anlage ersetzt werden
  • Die neue Heizung mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt
  • Die oberste Geschossdecke (oder alternativ das Dach) dem Mindest-Wärmedämmstandard entspricht

2. Die 65-%-Erneuerbare-Pflicht ab 2026

Jede neu eingebaute Heizung muss ab 2026 mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen erzeugen. Folgende Systeme erfüllen die Anforderung:

  • Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • Anschluss an ein Fernwärmenetz mit ≥ 65 % erneuerbarer Wärme
  • Pellet- oder Holzhackschnitzelheizung
  • Hybridheizung mit Wärmepumpe und Gas (bis max. 35 % Gas-Anteil)
  • Stromdirektheizung in sehr gut gedämmten Gebäuden

3. Solarpflicht Bayern

Seit 2023 gilt in Bayern: Wer sein Dach grundlegend saniert (mehr als 50 % der Dachfläche), ist verpflichtet, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Die Mindestleistung richtet sich nach der Dachfläche. Ausnahmen gelten bei technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.

Hinweis für denkmalgeschützte Objekte in München

Für denkmalgeschützte Gebäude gelten Ausnahmen und Sonderregelungen sowohl beim GEG als auch bei der Solarpflicht. Brucks Bau hat Erfahrung mit denkmalgerechter Sanierung in München – sprechen Sie uns an.

iSFP-Förderbonus 20 % – So funktioniert es

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das wirkungsvollste Förderinstrument für Eigentümer, die schrittweise sanieren wollen. So funktioniert der Bonus:

  1. Ein zugelassener Energieberater erstellt einen auf Ihre Immobilie zugeschnittenen Sanierungsfahrplan (iSFP)
  2. Sie erhalten den iSFP-Bonus von +5 Prozentpunkten auf alle BEG-Einzelmaßnahmen (in der Regel +20 % auf die förderfähigen Kosten)
  3. Der Bonus gilt für: Dämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke), Fenster und Türen, Anlagentechnik, Lüftungsanlagen
  4. Der iSFP muss vor Beginn der Baumaßnahme vorliegen – nicht nachträglich beantragbar

Kosten-Guide 2026 – BKI-Richtwerte für München

Die folgenden Preise basieren auf den BKI Baukosten 2026 und spiegeln realistische Marktpreise für den Großraum München wider. Tatsächliche Kosten hängen vom Bauzustand, der Größe und dem Ausstattungswunsch ab.

Kernsanierung

1.200–3.500 €/m²

Inkl. Entkernung, Elektrik, Sanitär, Heizung, Innenausbau nach GEG 2026.

Fassadendämmung WDVS

200–450 €/m²

Inkl. Dämmplatten, Putz, Anstrich. BAFA-förderfähig bis 20 % mit iSFP.

Fenstertausch

800–1.500 €/Stk.

Dreifachverglasung Uw ≤ 0,95. Inkl. Montage und Laibungsdämmung.

Förderübersicht 2026 – Was Sie beantragen können

Maßnahme Förderprogramm Basis-Förderung Mit iSFP-Bonus
Heizungstausch (Wärmepumpe) BEG – BAFA bis 35 % bis 70 %
Fassadendämmung (WDVS) BEG – BAFA bis 15 % bis 20 %
Fenstertausch BEG – BAFA bis 15 % bis 20 %
Kernsanierung (Effizienzhaus) KfW 261 bis 45 % bis 45 % + Tilgungszuschuss
Dachsanierung inkl. PV BEG + KfW 270 bis 15 % + KfW-Kredit bis 20 % + KfW-Kredit
Wichtig: Reihenfolge der Anträge beachten

Alle BAFA-Förderanträge müssen vor Auftragsvergabe gestellt werden. Wer erst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Reihenfolge und Antragstellung.

Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

2026 ist ein Schlüsseljahr für die energetische Sanierung in München: Die Wärmeplanung konkretisiert die Versorgungsgebiete, das GEG verschärft die Pflichten und die Fördersätze sind auf Rekordniveau. Wer jetzt mit einem iSFP startet, sichert sich den maximalen Förderbonus und kommt der gesetzlichen Sanierungspflicht zuvor.

Brucks Bau begleitet Sie von der ersten Beratung bis zur fertigen Übergabe – inhabergeführt, mit eigenem Team und ohne versteckte Kosten.

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Wir klären kostenlos und unverbindlich, welche Maßnahmen für Ihre Immobilie sinnvoll sind, welche Förderungen Sie erhalten und wie wir das Projekt umsetzen.